Silikogener Staub
Bisheriger DGUV Grundsatz: G 1.1 (G1.1) – Mineralischer Staub (Silikogenhaltiger Staub)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Silikogener Staub ( Bisheriger DGUV Grundsatz: G 1.1 (G1.1) – Mineralischer Staub (Silikogenhaltiger Staub) ) ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit silikogenem (quarzhaltigem) Staub. Bei Arbeitsverfahren bzw. –bereichen mit höherer Exposition ist die Vorsorgeuntersuchung Silikogener Staub in der Regel als Pflichtuntersuchung durchzuführen, bei nur geringer Exposition anzubieten.
Typische Tätigkeiten:
- Arbeiten im Bergbau
- Steinbrucharbeiten
- Steinmetzarbeiten
- Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
- Spirometrie
- Röntgenaufnahme der Lunge (digital) – Aufnahmen nicht älter als ein ½ Jahr bzw. bei Erstuntersuchungen nicht älter als 1 Jahr
Dauer: 30 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie (extern)
Nachuntersuchung: alle 36 Monate
Links:

