G 29 (G29) – Toluol und Xylol

Bisheriger DGUV Grundsatz: G 29 (G29) – Benzolhomologe (Toluol, Xylol)

Gemäß ArbMedVV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Toluol und Xylolen an Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder direkter Hautkontakt besteht, regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen (Pflichtuntersuchungen). Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten (Angebotsuntersuchungen), wenn eine Tätigkeit mit Toluol bzw. Xylolen oder Gemischen, die Toluole und/oder Xylole enthalten, besteht (G29).

Typische Beschäftigungen sind Tätigkeiten mit Kontakt zu Lösungs-, Verdünnungs- oder Reinigungsmitteln auf Benzolbasis.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Luftwege, Neuro-Status)
  • Laborwerte (gr. BB, SGOT, SGPT, GGT, Urin)
  • ggf. Spirometrie
  • ggf. CDT
  • ggf. Biomonitoring

Untersuchungsfrist: 12-24 Monate sowie nach ärztlichem Ermessen

Dauer: 30 Minuten

Links:

Untersuchungsinhalte Arbeitsmedizin (PDF)

Untersuchungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung (PDF)

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