G 38 (G38) – Nickel und Nickelverbindungen

Bisheriger DGUV Grundsatz: G 38 (G38) – Nickel oder seine Verbindungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen (Pflichtuntersuchung) bei Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten mit (höherer) Exposition mit Nickel oder seinen Verbindungen oder eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt zu Nickeltetracarbonyl besteht. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten (Angebotsuntersuchung), wenn eine Exposition gegenüber Nickel oder seinen Verbindungen besteht.

Sollte eine Exposition mit Nickelstäuben und –dämpfen (trotz Absaugung) nicht vermeidbar sein, müssen bei der Tätigkeit Atemschutzmasken(mindestens FFP2 bzw. FFP3) getragen werden. Die betroffenen Mitarbeiter müssen daher neben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung Nickel und Nickelverbindungen G 38 (G38) zusätzlich nach G 26.1 Atemschutzgeräte untersucht werden.

Die Aufnahme von Nickel und seinen Verbindungen erfolgt über die Atemwege in Form von Staub, Rauch oder Aerosolen (Sprühtröpfchen), durch die Haut (gilt nur für Nickeltetracarbonyl) und den Magen-Darm-Trakt. Bei Hautkontakt besteht die Gefahr der Sensibilisierung.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (ggf. mit Rhinoskopie → HNO)
  • Laborwerte (BKS, gr. BB, SGOT, SGPT, GGT, Urin)
  • Lungenfunktion
  • ggf. Rö-Thorax (ab 40. Lj. bzw. >10 Jahre Exposition)
  • ggf. Rö. NNH
  • ggf. Biomonitoring (bei Schichtende Nickel im Urin)
  • ggf. bei Dermatitis → Hautarzt

Untersuchungsfristen: 24-60 Monate (nach ärztlichem Ermessen)

Dauer: 30 Minuten

Links:

Untersuchungsinhalte Arbeitsmedizin (PDF)

Untersuchungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung (PDF)

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