Kältearbeiten
Bisheriger DGUV Grundsatz: G 21 (G21) – Arbeiten in Kälte
Diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Kälte (Bisheriger FGUV Grundsatz: G 21 (G21) Arbeiten in Kälte) muss seitens des Arbeitgebers den Mitarbeitern an sog. Kältearbeitsplätzen angeboten werden (Angebotsuntersuchung). Im eigentlichen Sinne handelt sich um eine Eignungsuntersuchung für die dauernde oder auch gelegentliche Tätigkeit in besonders kalter Umgebung bzw. bei Tätigkeiten, welche mit der Gefahr für Erfrierungen verbunden sind. Bei Tätigkeiten unter -25°C ist die Untersuchung Pflicht (Pflichtuntersuchung).
Kälte kann insbesondere dazu führen, dass bestehende Erkrankungen nicht ausheilen bzw. dass Erfrierungen oder auch Beschwerden wie Luftnot oder Brustenge entstehen.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Körperliche Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. obere und untere Luftwege, HNO, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, Hautstatus)
- Laboruntersuchung (mindestens Blutbild, BZ, GGT, GOT, GPT, Kreatinin, Harnsäure, Urin)
- EKG, ggf. Ergometrie (ab 40. Lj., bei erhöhter Belastung, in unklaren Fällen)
- Lungenfunktion
Dauer: 30-60 Minuten (mit Ergometrie)
Untersuchungsfrist: Vor Aufnahme der Tätigkeit, Nachuntersuchungen abhängig vom Temperaturbereich nach 6-12 Monaten (i.A. 1x jährlich bei Tätigkeiten < -25°C)
Links:
Untersuchungsinhalte Arbeitsmedizin (PDF)
Untersuchungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung (PDF)
Gefährdung durch Kältearbeit (GFB-Portal)
Auswahlkriterien für Kältearbeit (DGUV)

