Staubbelastung

Bisheriger DGUV Grundsatz: G 1.4 (G1.4) – Staubbelastung (allgemein)

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Staubbelastung ( Bisheriger DGUV Grundsatz: G 1.4 (G1.4) – Staubbelastung (allgemein) ) ist bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit Stäuben allgemeiner Herkunft anzubieten.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
  • Spirometrie
  • ggf. Röntgenaufnahme der Lunge (digital)

Dauer: 30 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie (extern)

Nachuntersuchung: alle 36 Monate

Links:

Untersuchungsinhalte Arbeitsmedizin (PDF)

Untersuchungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung (PDF)

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