Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (Faserstäube Kategorie 1A oder 1B)
Bisheriger DGUV Grundsatz: G 1.3 (G1.3) – Mineralischer Staub (Künstlicher mineralischer Faserstaub der Kat. 1 oder 2, z.B. Aluminiumsilikatwolle)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (Faserstäube Kategorie 1A oder 1B) ( Bisheriger DGUV Grundsatz: G 1.3 (G1.3) Mineralischer Staub, Teil 3: Künstlicher mineralischer Faserstaub 1.3 der Kategorie 1A oder 1B (Aluminiumsilikatwolle) ) ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kat. 1 oder 2, z.B. Aluminiumsilikatwolle. Abhängig von der Menge und Dauer der Exposition handelt sich um eine Pflichtuntersuchung oder um eine Angebotsuntersuchung.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
- Spirometrie
- Röntgenaufnahme der Lunge (digital) – Aufnahmen nicht älter als ein ½ Jahr bzw. bei Erstuntersuchungen nicht älter als 1 Jahr
Dauer: 30 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie
Nachuntersuchung: alle 36 Monate
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